Erstelle ein Kündigungsschreiben – für deinen Job, einen Vertrag oder eine Mitgliedschaft.
Was möchtest du kündigen?
Kündigst du selbst, kann es eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geben.
Lass dich vorher beraten.
Deine Daten
Dein Arbeitgeber
Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich sein und deine Unterschrift haben.
Drucke den Brief aus und unterschreibe ihn.
Wenn du selbst kündigst
Wer den Job selbst kündigt, bekommt oft eine Sperrzeit.
In dieser Zeit gibt es kein Arbeitslosengeld.
Eine Sperrzeit dauert bis zu 12 Wochen.
Mit einem wichtigen Grund entfällt die Sperrzeit.
Lass dich vorher beraten.
Hinweise
Die Kündigung muss rechtzeitig ankommen.
Schick sie ein paar Tage vorher los.
Heb einen Nachweis auf.
Zum Beispiel die E-Mail oder den Beleg vom Einschreiben.
Woher die Angaben stammen
Sperrzeit von zwölf Wochen bei eigener Kündigung — Drittes Buch Sozialgesetzbuch § 159 Absatz 3 · Stand September 2026
