Erstelle deinen Widerspruch.
Für Bescheide von Ämtern und Kassen — zum Beispiel Jobcenter, Krankenkasse oder Pflegekasse.
Geht es um Kostenerstattung für Psychotherapie?
Nutze dafür den passenden Antrag.
Bei einem Bußgeld oder beim Finanzamt heißt es nicht Widerspruch, sondern Einspruch.
Dafür passt dieser Brief nicht.
Deine Daten
An wen geht der Widerspruch?
Das steht auf dem Bescheid.
Meistens ganz unten unter „Rechtsbehelfsbelehrung“.
Dort steht, wie du dich gegen den Bescheid wehren kannst.
Um welchen Bescheid geht es?
Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids.
Das ist nicht unbedingt das Datum oben auf dem Brief.
Meistens hast du einen Monat Zeit.
Dein Widerspruch muss rechtzeitig bei der Stelle ankommen.
Schick ihn deshalb lieber etwas früher ab.
Deine Begründung
Eine Begründung ist gut, aber nicht Pflicht.
Der Widerspruch muss in der Frist ankommen.
Die Begründung kannst du später schicken.
Das machst du danach:
- Brief ausdrucken und unterschreiben
- Ein Foto oder eine Kopie für dich behalten
- Am besten persönlich abgeben und einen Stempel geben lassen — oder per Einschreiben schicken
- Beim Jobcenter geht es auch über die App oder das Konto im Internet
Hinweise
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Bei wichtigen Entscheidungen hole dir Hilfe bei einer Beratungsstelle.
Mehr Informationen zum Widerspruch und an wen du dich wenden kannst, findest du hier:
Woher die Angaben stammen
Sozialgerichtsgesetz §§ 66, 73a, 84, 86a, 183 · Sozialgesetzbuch X §§ 36, 37
